Das Gewinnspiel wird von der IG Musikstadt Luzern, Luzern Tourismus AG, Bahnhofstrasse 3, 6005 Luzern (in der Folge «Veranstalter» genannt) veranstaltet. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer/die Benutzerin (in der Folge «Teilnehmer» genannt) diese Teilnahmebedingungen.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über das vollständige Ausfüllen des Formulars auf der Website der IG Musikstadt Luzern.Es gelten die allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Website von Luzern Tourismus AG und die Datenschutzbestimmungen der Website der IG Musikstadt Luzern.
Das Gewinnspiel vom Newsletter beginnt und endet gemäss den Angaben im Text auf der Webseite der IG Musikstadt Luzern. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Personenbezogene Daten des Teilnehmers werden vom Veranstalter nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zu Marketingzwecken von der IG Musikstadt Luzern verwendet werden dürfen. Die angegebenen Daten werden für den Versand des Newsletters gespeichert. Der Newsletter kann jederzeit über den im Newsletter angegebenen Link abbestellt werden.
Die Preise werden per Post versendet. Der/die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und sind aufgefordert, sich mittels E-Mail beim Veranstalter zu melden. Meldet sich der Gewinner nicht innert der Frist von 7 Tagen beim Veranstalter, wird ein neuer Gewinner evaluiert.
Angestellte des Veranstalters, Angestellte der Partnerorganisationen der IG Musikstadt sowie alle an der Konzeption und Umsetzung der Kampagne beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Veranstalter kann die Kampagne jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Gerichtsstand ist Luzern. Es gilt das Schweizer Recht.
Luzern, der 14.05.2024